Der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen Bremen, 2. November 2010
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
der Senat der Freien und Hansestadt Bremen hat beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage mit Begründung beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Einführung von Pflegestandards in der Krankenhauspflege (Pflege-Personalregelung - PPR) einzubringen.
Ich bitte Sie, gemäß § 36 Absatz 1 Geschäftsordnung des Bundesrates die Beratung in den Ausschüssen zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Böhrnsen
Bürgermeister
Entschließung des Bundesrates zur Einführung von Personalstandards in der Krankenhauspflege (Pflege-Personalregelung - PPR)
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass es der Bundesregierung mit der bisherigen Gesetzgebung zur Einführung von Diagnosis Related Groups -DRG- gelungen ist, die Transparenz des medizinischen Leistungsgeschehens von Krankenhäusern und ihrer wirtschaftlichen Erbringung zu erhöhen und dabei auch den erforderlichen Pflegebedarf bei der Kalkulation der DRG zu erfassen.
- 2. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung dabei, parallel dazu die Gesetzgebung zur Qualitätssicherung weiter zu entwickeln.
- 3. Der Bundesrat teilt die Sorge von Vereinen und Verbänden der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen wie z.B. Krankenhausgesellschaften der Länder und dem Deutschen Pflegerat e.V., dass sich durch den damit verbundenen Druck zu mehr Wirtschaftlichkeit Risiken in einzelnen Krankenhäusern für die Pflegequalität durch unsachgemäße Personaleinsparungen erhöhen können und Wettbewerbsverzerrungen Vorschub geleistet wird.
- 4. Der Bundesrat hält es deshalb für erforderlich, nicht nur wie bisher den Pflegebedarf bei der Kalkulation der DRG angemessen zu erfassen, sondern zukünftig auch dafür Sorge zu tragen, dass der dabei zugrundeliegende Personalstandard in allen Plankrankenhäusern umgesetzt werden kann und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.
- 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Regelung auf, nach der die DRG-Erlöse der Krankenhäuser in voller Höhe nur dann realisiert werden können, wenn eine an Qualitätsstandards wie z.B. an der Pflegepersonalregelung orientierte Personalbesetzung in den Entgeltverhandlungen der Selbstverwaltung nachgewiesen werden kann.
Begründung:
Mit der Einführung von Diagnosis Related Groups -DRG- wurde erfolgreich der gesetzliche Rahmen für mehr Wirtschaftlichkeit im Krankenhauswesen Deutschlands gesetzt. Parallel dazu wurde mit Unterstützung der Länder die Gesetzgebung zur Qualitätssicherung im Krankenhauswesen weiterentwickelt. Dennoch wird die Sorge von Verbänden der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vorgetragen, dass diese Bemühungen in Anbetracht des Kostendrucks unzureichend sind und der vorherrschende Sparzwang die Qualität von Medizin und insbesondere von Pflege im Krankenhauswesen zu beeinträchtigen droht. Diese Sorge ist berechtigt, da ca. 70% der laufenden Betriebskosten durch Personal, vorwiegend Pflegepersonal generiert werden und keine Standards für den Bedarf von Pflegepersonal im Krankenhauswesen mehr gelten. Der Personalbedarf wird zwar seit 2006 für die Kalkulation der DRG von den Kalkulationskrankenhäusern über die Anwendung der Pflegepersonalregelung erfasst. Eine Umsetzungsregelung für alle zur Versorgung der Bevölkerung erforderlichen und in den Krankenhausplan der Länder aufgenommenen Krankenhäuser zur Sicherung der Qualität von Medizin und Pflege fehlt jedoch. Diese ist auch zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen erforderlich. Es wird deshalb eine Regelung vorgeschlagen, nach der die Erwirtschaftung der DRG-Erlöse in voller Höhe verbunden wird mit einem Nachweis über die Einhaltung von Qualitätsstandards zum Einsatz von Pflegepersonal wie z.B. der Pflegepersonalregelung. Dieser Nachweis könnte z.B. durch ein Testat eines Wirtschaftsprüfers in den jährlichen Pflegesatzverhandlungen hinterlegt werden.
Andernfalls soll die Regelung entsprechende Abzüge vorsehen. Die Pflegepersonalregelung sollte als verbindlicher Rahmen für die Personalbemessung wieder eingesetzt und entsprechend weiter entwickelt werden.