Der Bundesrat hat in seiner 953. Sitzung am 10. Februar 2017 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission und unterstützt die Bestrebungen, Europa zur ersten Wahl für junge Unternehmen zu machen, wenn es darum geht, innovative Geschäftsideen in erfolgreichen, expandierenden Unternehmen in gut funktionierenden Ökosystemen umzusetzen.
- 2. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Start-ups bemisst sich nicht nur nach dem erzielten Umsatz und den geschaffenen, oft hochwertigen Arbeitsplätzen. Auch als Innovationstreiber und Umsetzer der neuesten Technologien sind Start-ups Impulsgeber für die gesamte Wirtschaft. Die Stärkung von Start-ups und Scale-ups sollte inhaltlich eng verzahnt werden mit aktuellen und zukünftigen europäischen Förderprogrammen und Initiativen zur Unterstützung von KMU und größeren Unternehmen. Diese Verzahnung sollte den Aufbau von Geschäftspartnerschaften unterstützen und damit gleichzeitig dem identifizierten Problemfeld "Mangel an Partnern und Gelegenheiten" entgegenwirken. Ziel ist die noch stärkere Implementierung von Innovationen in Unternehmensprozesse bestehender KMU und größerer Unternehmen, um damit die Wettbewerbsfähigkeit der Gesamtwirtschaft zu stärken.
- 3. Start-ups und Scale-ups können eine tragende Rolle dabei spielen, ökologische und soziale Innovationen auf den Märkten zu platzieren (zum Beispiel CleanTech, Social Entrepreneurship). Im Hinblick auf die Erreichung von Klimazielen und der Etablierung einer nachhaltigen Entwicklung in Europa sind kohärente europäische Maßnahmen zur Unterstützung von Start-ups und Scale-ups - wie zum Beispiel die Klima-Wissens- und Innovations-Gemeinschaft des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT Climate-KIC) - weiter zu entwickeln und gegebenenfalls zu ergänzen.
- 4. Innovationen, neue Produkte sowie Start-ups und Scale-ups werden sich eher durchsetzen und damit positiv auf Arbeitsplätze und Wachstum in der EU auswirken, wenn die Bevölkerung sich vor eventuellen Fehlentwicklungen geschützt weiß sowie aufgeklärt und beteiligt ist. Maßnahmen zur Begegnung von Vorbehalten von Bürgerinnen und Bürgern sind bei der Entwicklung von Unterstützungsaktivitäten von Start-ups und Scale-ups mitzubedenken.
- 5. Auch der Bundesrat hält die von der Kommission gesehenen Handlungsfelder "Hindernisse", "Mangel an Partnern und Gelegenheiten" sowie "Schwierigkeiten bei der Finanzierung" für bedeutend. Um digitale Geschäftsmodelle in Scale-Ups weiter zu befördern ist allerdings auch der weitere Ausbau der digitalen Infrastruktur mit hoher Priorität zu verfolgen.