904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012
- 1. Der federführende Finanzausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzesbeschlusses des Bundestages zu verlangen.
Begründung:
Der Bundesrat lehnt das Gesetz aus folgenden Gründen ab:
- a) Das Gesetz dient der kurzfristigen Entlastung des Bundeshaushalts, ist für eine nachhaltige Konsolidierung des Bundeshaushalts aber völlig ungeeignet. Die vorübergehende, durch eine günstige konjunkturelle Entwicklung ermöglichte Absenkung von Bundeszuschüssen an die einzelnen Sozialversicherungszweige stellt - anders, als von der Bundesregierung dargestellt - keinen Beitrag zur strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts dar.
- b) Das Haushaltsbegleitgesetz 2013 hat erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit. Durch die vorgesehenen Maßnahmen trägt die Bundesagentur für Arbeit bis zum Jahr 2016 im Saldo mit mehr als 5 Mrd. Euro zur Konsolidierung des Bundeshaushalts bei, damit zieht sich der Bund jedoch aus seiner Verantwortung für die Arbeitsförderung zurück.
- c) Selbst unter den optimistischen Annahmen der Bundesregierung zur weiteren Arbeitsmarktentwicklung wird davon ausgegangen, dass die Bundesagentur für Arbeit nicht im erforderlichen Umfang Rücklagen aufbauen kann, um eine Krisensituation zu bewältigen. Die Regelungen im Gesetz erhöhen somit die Krisenanfälligkeit der Bundesagentur für Arbeit. Bei einer sich bereits jetzt abzeichnenden nachlassenden Dynamik am Arbeitsmarkt muss aber Vorsorge für eine konjunkturelle Krise getroffen werden.
- d) Die notwendige Leistungsreform in der Rentenversicherung zur Bekämpfung von Altersarmut wird den Bedarf an Bundesmitteln für die Rentenversicherung nicht verringern, sondern erhöhen. Die mit dem Beitragssatzgesetz 2013 vorgesehene Beitragssatzsenkung führt im Verbund mit der Entnahme aus dem Steuerzuschuss dazu, dass der Beitragssatz in kommenden Jahren umso stärker ansteigen muss.
- 2.
- e) Mit der vorgesehenen Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds im Jahr 2013 wird dem Gesundheitswesen und damit letztlich den Versicherten ebenso Geld entzogen wie der Rentenkasse. Die derzeit im Gesundheitsfonds enthaltenen solidarisch beziehungsweise aus Steuermitteln erbrachten Finanzmittel sind angesichts der konjunkturellen Einnahmerisiken und der allein aufgrund der demographischen Entwicklung wieder zu erwartenden steigenden Leistungsausgaben dringend notwendig, um eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es für die Funktionsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich, den zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben vorgesehenen Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung künftig verlässlich und in einer zur nachhaltigen Aufgabenerfüllung angemessenen Höhe zu leisten.