Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012
A
1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen.
Zur Festlegung der Höhe der vom Bund zu leistenden Kompensation für die im Rahmen der Föderalismusreform I vorgenommene deutliche Reduzierung von Mischfinanzierungen für die Zeit ab 2014 ist eine rasche Lösung unerlässlich. Die Länder und die mit betroffenen Kommunen benötigen dringend Planungssicherheit. Die Kompensationsleistungen sind im Lichte weiterhin bestehender und teilweise gestiegener Anforderungen sowie der Kostenentwicklung anzupassen. Der Bundesrat fordert den Bund auf, den berechtigten Interessen der Länder nachzukommen und schnellstmöglich eine Einigung mit ihnen zu suchen.