Beschluss des Bundesrates
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland (6. BAföG- Auslandszuschlags VÄndV)
Der Bundesrat hat in seiner 805. Sitzung am 5. November 2004 beschlossen,
der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.