Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 27. September 2007 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
Der Bundesrat hat am 10.02.2006 im Zusammenhang mit seiner Zustimmung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung eine Entschließung gefasst, in der vier Bitten gegenüber der Bundesregierung enthalten sind (BR-Drs. 919/05(B) ). Bis auf einen Punkt betreffen diese Bitten Fragen, die in die Zukunft zielen und im Rahmen der Debatte um die weitere Ausgestaltung des Milchmarktbereichs eine Rolle spielen. So läuft nach gegenwärtiger Rechtslage die EG-Milchquotenregelung zum 31.03.2015 aus. Die Europäische Kommission hat angekündigt, im Rahmen ihres so genannten Health Check, der die Ausrichtung verschiedener Bereiche der Gemeinsamen Agrarpolitik betreffen wird, Vorschläge auch für den Milchbereich vorzulegen. Eine erste Skizzierung dieser Vorschläge ist für November 2007 angekündigt. Im Frühjahr 2008 sollen dann Legislativvorschläge folgen. Vor diesem Hintergrund antwortet die Bundesregierung auf die Entschließung des Bundesrates wie folgt:
Die Bitte des Bundesrates, die Molkereisaldierung ab dem 01.04.2009 aufzuheben (Punkt 1 der Entschließung), ist Bestandteil der Prüfung der Bundesregierung, wie im Lichte der Ergebnisse des Health Check 2008 die nationale Milchmarktpolitik auszugestalten ist. Auch die Bitten, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass keine Anhebung der Milchquoten um zwei Prozent ab dem 01.04.2008 erfolgt und bis 2009 ein förmlicher EG-Beschluss gefasst wird, die EG-Milchquotenregelung über den 31.03.2015 hinaus nicht zu verlängern (Punkte 3 und 4 der Entschließung), hängen mit dem Health Check zusammen. Eine endgültige Positionierung der Bundesregierung zu diesen beiden Punkten kann erst nach Vorlage der Vorstellungen der Europäischen Kommission erfolgen.
Der Bitte, die 21 Übertragungsbereiche für Milchquoten ab dem 01.04.2007 zu zwei Übertragungsbereichen alte und neue Länder zusammenzulegen (Punkt 2 Satz 1 der Entschließung), ist mit dem Neuerlass der Milchabgabenverordnung zum 01.04.2007 entsprochen worden (BGBl. I S. 295). Dieser Verordnung hat der Bundesrat zugestimmt. Hinsichtlich der Bitte, die beiden Übertragungsbereiche alte und neue Länder zum 01.04.2010 zusammenzulegen (Punkt 2 Satz 2 der Entschließung), bleibt die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Haltung, dass diese Frage von den Ländern zu entscheiden ist. Teilen die Länder rechtzeitig vor dem 01.04.2010 mit, dass sie im Bundesrat einer derartigen Änderungsverordnung zustimmen würden, wird die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand der milchpolitischen Rahmenbedingungen einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.