Der Bundesrat hat in seiner 953. Sitzung am 10. Februar 2017 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Kommission, zum Auftakt des Europäischen Semesters 2017 eine Debatte über die wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Prioritäten auf der Ebene der EU, des Euroraums und der Mitgliedstaaten anzustoßen. Er begrüßt ferner, dass die Kommission Arbeitsplätze, Wachstum und soziale Fairness ins Zentrum ihrer Agenda gerückt hat und das zur Erreichung dieser Ziele vorgeschlagene Maßnahmenpaket auf ein "magisches Dreieck" der Wirtschaftspolitik konzentriert, das die Wiederbelebung der Investitionen mit weiteren Strukturreformen und einer verantwortungsvollen Fiskalpolitik kombinieren soll.
- 2. Eine erfolgreiche Steuerung der Währungsunion mit dem Ziel der Wahrung von Preisstabilität, hoher Beschäftigung und Finanzstabilität bedarf einer angemessenen Koordination von Geld- und Fiskalpolitik. Während dabei die Europäische Zentralbank das Mandat für die Festlegung der Geldpolitik hat, befindet sich die Verantwortung für die Fiskalpolitik gemäß den europäischen Verträgen in den Händen der EU-Mitgliedstaaten, die sich hierzu im Rahmen der Eurogruppe zwischenstaatlich koordinieren.
- 3. Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass es Aufgabe der Kommission ist, die Einhaltung der gemeinsamen Regeln gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt bei der Aufstellung der nationalen Haushalte zu überwachen und erforderlichenfalls durchzusetzen.