Beschluss des Bundesrates
Arbeitsdokument der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie KOM (2004) 201 endg.; Ratsdok. 7975/04
Der Bundesrat hat in seiner 814. Sitzung am 23. September 2005 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, eine Bereitschafts- und Reaktionsplanung mit Blick auf eine Influenzapandemie durchzuführen und entsprechende Planungen der Mitgliedstaaten zu koordinieren.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen einen großen Verwaltungsaufwand erfordert und noch nicht abschätzbare Kosten verursacht. Der Bundesrat behält sich vor, unter Einbeziehung einer Risikoanalyse die Schritte der Vorbereitungen auf einen Pandemiefall auf ihre Umsetzbarkeit - insbesondere unter strukturellen und finanziellen Gesichtspunkten - zu prüfen und eine weitere Stellungnahme abzugeben.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den Beratungen auf die finanziellen Auswirkungen für die Länder besonderes Augenmerk zu richten.