Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 091/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs im Hinblick auf die Erfassung von Daten über Güter, Fahrgäste und Unfälle - COM (2013) 611 final
Der Bundesrat hat in seiner 915. Sitzung am 11. Oktober 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die mit dem Verordnungsvorschlag vollzogenen Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 091/2003 an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
2. Er ist der Auffassung, dass
- die Schwellenwerte und die Anhänge zur Verordnung wesentliche Bestandteile der Verordnung sind. Änderungen der Schwellenwerte und der Anhänge können erheblichen Einfluss auf die zu erhebenden Daten und damit auch auf die Belastung der Auskunftspflichtigen haben. Daher sollten Änderungen nicht über delegierte Rechtsakte erfolgen, sondern der Rechtsetzung durch das Europäische Parlament und den Rat vorbehalten bleiben.
- die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte im neuen Artikel 10 Absatz 2 befristet werden sollte.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren dafür einzutreten, dass in den vorgenannten Punkten eine Anpassung des Verordnungsvorschlags erfolgt.