Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung
Der Bundesrat hat in seiner 814. Sitzung am 23. September 2005 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 16. Juni 2005 und 7. September 2005 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner die nachfolgende Entschließung gefasst:
Der Bundesrat geht davon aus, dass die im Zuge der Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung erforderlichen Rückzahlungen von seinerzeit zur Finanzierung des Solidarfonds erhobenen Beiträgen durch den Bund und im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2005 erfolgt und hierfür im Übrigen eine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben ist.