Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 186. Sitzung am 7. September 2005 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 015/5976 - zu dem Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung des Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung angenommen

Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 456/05(B) HTML PDF
Deutscher Bundestag Drucksache 015/5976
15. Wahlperiode 05.09.05

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung

Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Michael Müller (Düsseldorf)
Berichterstatter im Bundesrat: Minister Prof. Dr. Wolfgang Reinhart

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 181. Sitzung am 16. Juni 2005 beschlossene Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.

Berlin, den 5. September 2005
Der Vermittlungsausschuss

Joachim HörsterMichael MüllerProf. Dr. Wolfgang Reinhart
VorsitzenderBerichterstatterBerichterstatter

Anlage

Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung

Zu Artikel 1 (§ 6 Abs. 3 Satz 1, 2 - neu AbfVerbrG)

In Artikel 1 Nr. 1 wird der abschließende Punkt gestrichen und werden folgende Wörter angefügt: und folgender Satz angefügt:

Zu Artikel 2 (§ 2 Satz 1 des Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung)

In Artikel 2 wird § 2 Satz 1 wie folgt gefasst: