861. Sitzung des Bundesrates am 18. September 2009
A.
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass für die europäische Energiepolitik, die darauf ausgerichtet ist, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, Klimaänderungen abzuschwächen und für Wettbewerb zu sorgen, erhebliche Investitionen in die Energieinfrastruktur durch die europäischen Energieunternehmen von entscheidender Bedeutung sind. Um potenzielle Probleme bereits im Vorhinein zu erkennen und für genügend Transparenz für die Marktteilnehmer zu sorgen, muss die Kommission über geeignete Daten zu Investitionsvorhaben verfügen.
- 2. Der Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur steht jedoch in Widerspruch zu der grundsätzlichen Haltung des Bundesrates, Statistikpflichten abzubauen, der auch europaweite Statistikvorhaben Rechnung tragen sollten. Zwar ist beabsichtigt, bestehende Meldepflichten und Überwachungsmechanismen einzubeziehen und keinen unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu schaffen. Andererseits ist jedoch zu erwarten, dass die notwendigen zusätzlichen Erhebungen aufgrund der Ausweitung der Meldepflichten gegenüber den bisherigen Regelungen zu erheblichen zusätzlichen Belastungen bei Unternehmen führen werden. Vor diesem Hintergrund sollte die Zustimmung zu einem Statistikvorhaben daher an eine strenge Erforderlichkeitsprüfung geknüpft werden. Fraglich ist aber, ob die Kommission nicht bereits jetzt in ausreichendem Maße über geeignete Daten zur Energieinfrastruktur verfügt. Die Erforderlichkeit und die Unabdingbarkeit der Meldepflichten werden in dem Kommissionsvorschlag nicht nachgewiesen.
- 3. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Kommission zunächst die Erforderlichkeit und die Unabdingbarkeit der Schaffung neuer Überwachungsmaßnahmen mit zusätzlichen Meldemechanismen darlegt und dabei auch andere Möglichkeiten der [etwa nötigen] Verbesserung der bestehenden Meldepflichten prüft.
B.
- 4. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.