Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft an die Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates KOM (2009) 361 endg.; Ratsdok. 12235/09
Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18. September 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass für die europäische Energiepolitik, die darauf ausgerichtet ist, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, Klimaänderungen abzuschwächen und für Wettbewerb zu sorgen, erhebliche Investitionen in die Energieinfrastruktur durch die europäischen Energieunternehmen von entscheidender Bedeutung sind. Um potenzielle Probleme bereits im Vorhinein zu erkennen und für genügend Transparenz für die Marktteilnehmer zu sorgen, muss die Kommission über geeignete Daten zu Investitionsvorhaben verfügen.
3. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Kommission zunächst die Erforderlichkeit und die Unabdingbarkeit der Schaffung neuer Überwachungsmaßnahmen mit zusätzlichen Meldemechanismen darlegt und dabei auch andere Möglichkeiten der etwa nötigen Verbesserung der bestehenden Meldepflichten prüft.