Unterrichtung durch die Bundesregierung
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beirates der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mit Schreiben vom 9. Dezember 2005 Folgendes mitgeteilt:

Der Bundesrat hat in seiner 816. Sitzung am 4. November 2005 beschlossen, gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen jeweils 16 Vertreter des Bundesrates als ordentliche bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) zu benennen.

Der Bundesratsbeschluss hat auch den damaligen Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Herrn Dr. Otto Wiesheu, benannt. Herr Dr. Wiesheu ist zum 29. November 2005 aus der Bayerischen Staatsregierung ausgeschieden und kann deshalb nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen nicht zum Mitglied des Beirates bei der BNetzA berufen werden.

Da die neuen Mitglieder rechtzeitig vor der am 23. Januar 2006 stattfindenden Sitzung des Beirates bei der BNetzA zu ernennen sind, wird dem Kabinett die Vorschlagsliste des Bundesrates ohne Nennung eines Hauptvertreters Bayerns vorgelegt. Dieses Vorgehen ist mit dem Sekretär des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie abgestimmt.

Ich rege an, einen weiteren Beschluss des Bundesrates herbeizuführen, in dem der bayerische Hauptvertreter für den Beirat bei der BNetzA benannt wird.