861. Sitzung des Bundesrates am 18. September 2009
A.
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat unterstützt ausdrücklich die Bemühungen der Gemeinschaft um eine Verbesserung der Inanspruchnahme der saisonalen Grippeschutzimpfung. Er weist darauf hin, dass auf nationaler Ebene bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verbesserung der Inanspruchnahme der saisonalen Grippeschutzimpfung durchgeführt wird.
- 2. Der Bundesrat sieht in verstärkten Informations- und Aufklärungskampagnen sowie in gezielten Impfaktionen, die durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit flankiert werden, geeignete Ansatzpunkte, um die Durchimpfungsraten weiter zu erhöhen. Eine Zielgröße ist jedoch von weiteren Faktoren abhängig und scheint in Anbetracht bereits durchgeführter Kampagnen für Deutschland nicht realistisch.
- 3. Der Bundesrat lehnt die in diesem Zusammenhang von den Mitgliedstaaten erwarteten jährlichen Berichte und die damit verbundenen Datenerhebungen ausdrücklich ab. Erhebungen über die Durchimpfungsraten bzw. den Umfang der Inanspruchnahme der Grippeschutzimpfung wären nur durch zeit- und kostenintensive Studien möglich, denen kein erkennbarer Nutzen gegenübersteht.
- 4. Der Bundesrat erwartet, dass die Gemeinschaft entsprechend dem Grundsatz der Subsidiarität und der vertraglichen Kompetenzverteilung ihre Vorschläge auf eine Ergänzung der Politik der Mitgliedstaaten begrenzt. Er verweist auch auf seine Stellungnahme vom 15. Februar 2008, vgl. BR-Drucksache 803/07(B) , wonach sowohl neue statistische Belastungen als auch mehr Bürokratie durch zusätzliche Dokumentations- und Berichtspflichten im Gesundheitsbereich abgelehnt werden.
B.
- 5. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.