Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18. September 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat unterstützt ausdrücklich die Bemühungen der Gemeinschaft um eine Verbesserung der Inanspruchnahme der saisonalen Grippeschutzimpfung. Er weist darauf hin, dass auf nationaler Ebene bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verbesserung der Inanspruchnahme der saisonalen Grippeschutzimpfung durchgeführt wird.
- 2. Der Bundesrat sieht in verstärkten Informations- und Aufklärungskampagnen sowie in gezielten Impfaktionen, die durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit flankiert werden, geeignete Ansatzpunkte, um die Durchimpfungsraten weiter zu erhöhen. Eine Zielgröße ist jedoch von weiteren Faktoren abhängig und scheint in Anbetracht bereits durchgeführter Kampagnen für Deutschland nicht realistisch.
- 3. Der Bundesrat lehnt die in diesem Zusammenhang von den Mitgliedstaaten erwarteten jährlichen Berichte und die damit verbundenen Datenerhebungen ausdrücklich ab. Erhebungen über die Durchimpfungsraten bzw. den Umfang der Inanspruchnahme der Grippeschutzimpfung wären nur durch zeit- und kostenintensive Studien möglich, denen kein erkennbarer Nutzen gegenübersteht.