Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Karl Diller MdB Berlin, den 8. September 2008
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1702 Titel 685 02 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 7.500 T€ zu leisten.
Entsprechend dem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD wurde angesichts der Folge- und Spätschäden der Betroffenen - verursacht durch die jahrelangen Fehlbelastungen von Muskulatur und Skelett - sowie mit Rücksicht auf die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Nettoeinkommen zwischenzeitlich mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes eine Verdoppelung der Conterganrenten beschlossen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung dieser Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 13 Abs. 1 des Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (ConstifG).
Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller