Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren KOM (2009) 338 endg.; Ratsdok. 11917/09

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 16. Juli 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 08. Juli 2009 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 09. Juli 2009 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Das Europäische Parlament wird an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 409/04 (PDF) = AE-Nr. 041754

Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Recht auf Übersetzung und Beiziehung eines Dolmetschers gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention

4. Die Bestimmungen im Einzelnen

Artikel 1 - Geltungsbereich

Artikel 2 - Recht auf Verdolmetschung

Artikel 3 - Recht auf Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4 - Übernahme der Dolmetsch- und Übersetzungskosten durch die Mitgliedstaaten

Artikel 5 - Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste

Artikel 6 - Regressionsverbot

Artikel 7 - Umsetzung

Artikel 8 - Berichterstattung

Artikel 9 - Inkrafttreten

5. Subsidiaritätsprinzip

6. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag für einen Rahemenbeschluss des Rates über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren

Der Rat der Europäischen Union -


gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe c,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,
in Erwägung nachstehender Gründe:

Hat folgenden Rahmenbeschluss erlassen:

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Recht auf Verdolmetschung

Artikel 3
Recht auf Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
Übernahme der Dolmetsch- und Übersetzungskosten durch die Mitgliedstaaten

Artikel 5
Qualität der Verdolmetschung und Übersetzung

Artikel 6
Regressionsverbot

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bericht

Artikel 9
Inkrafttreten


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident