Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess - Antrag der Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern, Saarland, Sachsen -
838. Sitzung des Bundesrates am 9. November 2007
A.
1. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B.
2. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Ministerin Elisabeth Heister-Neumann (Niedersachsen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.