Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Der Bundesrat hat in seiner 876. Sitzung am 5. November 2010 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2010 und am 28. Oktober 2010 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.