861. Sitzung des Bundesrates am 18. September 2009
A.
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Angesichts der gesteigerten Bedeutung von Standardisierung im öffentlichen Bereich, die auch bei der Einrichtung des IT-Planungsrates Berücksichtigung findet, begrüßt der Bundesrat das Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Modernisierung der IKT-Normung in der EU - der Weg in die Zukunft.
Die Bundesregierung wird gebeten, sich gegenüber der Kommission dafür einzusetzen, dass die Belange der öffentlichen Verwaltung besser berücksichtigt werden.
Unter Ziffer 2.1 Buchstabe a empfiehlt die Kommission eine Reihe von Merkmalen, die in die IKT-Normungspolitik zu integrieren seien. Bei diesem Integrationsprozess darf die Entscheidungshoheit der öffentlichen Verwaltung zur eigenverantwortlichen Gestaltung und Umsetzung ihrer ITK-Systeme aber nicht in Frage gestellt werden. So sieht auch die Projektorganisation zur XÖV-Standardisierung im Deutschland-Online-Projekt für die Standards der öffentlichen Verwaltung ein Entscheidungsrecht der öffentlichen Verwaltung vor. Von diesem Recht wurde bereits Gebrauch gemacht, als ein Hersteller versucht hat, eine Schnittstelle im Personenstandswesen durch eine Normungsorganisation normieren zu lassen.
Unter Ziffer 2.5 wird zu Recht betont, dass neben den klassischen Normungsgremien auch andere Foren und Vereinigungen normgebend wirken können. Das wäre z.B. die OSCI-Leitstelle. Die Empfehlung, "die Bezugnahme auf die Normen bestimmter Foren und Vereinigungen in einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und -Maßnahmen zu ermöglichen, wenn die betroffene Norm und die Prozesse der Foren oder Vereinigungen hinsichtlich der in Kapitel 2.1 genannten Merkmale positiv beurteilt worden sind", sollte jedoch allgemeiner gehandhabt werden. Die allgemeinere Formulierung "von Foren" hätte daher Unklarheiten vermieden.
B.
- 2. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Kulturfragen, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.