Punkt 93 der 860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009
Der Bundesrat möge beschließen, die Entschließung in folgender Fassung anzunehmen:
Entschließung des Bundesrates zur stärkeren Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland
Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung beim Erreichen des im Rahmen der Lissabon-Strategie der EU vereinbarten Ziels, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis 2010 auf 3% des BIP zu erhöhen.
Zur Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandortes Deutschland und dem Erhalt seiner Wettbewerbsfähigkeit sind allerdings weitere Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft notwendig. In Betracht kommen dazu ein Ausbau der Zuschussförderung ebenso wie eine zusätzliche steuerliche Förderung. Im internationalen Vergleich betrachtet werden in Deutschland Forschung und Entwicklung vor allem durch direkte Fördermaßnahmen gefördert, während in anderen Ländern die Förderung der Unternehmen vermehrt über steuerliche Anreize, z.B. über Steuergutschriften, erfolgt.
Steuerliche Anreize bieten den Unternehmen zahlreiche Vorteile wie eine größere Breitenwirkung, bessere Planbarkeit durch einen Rechtsanspruch und einen geringeren bürokratischen Aufwand. Gerade kleine und mittlere Unternehmen könnten hiervon profitieren und mehr im Bereich Forschung und Entwicklung investieren.
Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine, die bewährte Zuschussförderung ergänzende, steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Wirtschaft unter Einhaltung der Konsolidierungsziele der Haushalte zu prüfen.