861. Sitzung des Bundesrates am 18. September 2009
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes und zu dem Finanzplan des Bundes 2009 bis 2013 gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Absatz 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- a) Die deutsche Wirtschaft hat nach wie vor mit den Folgen der globalen Finanzmarktkrise und des Einbruchs der Weltkonjunktur zu kämpfen. Zwar deuten die vorläufigen Angaben zur gesamtwirtschaftlichen Aktivität im zweiten Quartal 2009 auf Stabilisierungstendenzen hin, denen auch wegen der ergriffenen konjunkturstützenden Maßnahmen eine allmähliche wirtschaftliche Erholung folgen kann. Insgesamt signalisieren die vorliegenden Daten jedoch unverändert die heftigste Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Für das laufende Jahr ist weiter davon auszugehen, dass das Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr real um rund 6 Prozent abnehmen wird.
- b) Die angespannte gesamtwirtschaftliche Situation hinterlässt auch in den öffentlichen Haushalten ihre Spuren. Sowohl auf der Ausgabenseite als auch bei den Einnahmen aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen müssen alle staatlichen Ebenen erhebliche Belastungen verkraften. Dies stellt die Finanzpolitik vor enorme Herausforderungen. Ziel muss es sein, die wirtschaftliche Krise auch durch angemessene finanzpolitische Maßnahmen so schnell wie möglich zu überwinden. Zugleich gilt es, die Struktur der öffentlichen Haushalte dauerhaft im Blick zu behalten und im Sinne nachhaltiger und langfristig tragfähiger öffentlicher Finanzen auch in Zeiten der Krise verantwortungsbewusste Weichenstellungen für künftige Generationen vorzunehmen.
- c) Der Bundesrat erkennt vor diesem Hintergrund an, dass die aktuelle Wirtschaftskrise einen starken Anstieg der Nettokreditaufnahme des Bundes im Jahr 2010 und - mit abnehmender Tendenz - in den Finanzplanungsjahren erforderlich macht. Ein großer Teil dieser Kredite beruht auf den konjunkturbedingt zu erwartenden Mindereinnahmen und den Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherung.
- d) Die vorübergehende Inkaufnahme höherer Finanzierungsdefizite zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise ändert jedoch nichts an dem Erfordernis, bei konjunktureller Normallage und abseits krisenhafter Ausnahmesituationen im Grundsatz einen strukturellen Haushaltsausgleich ohne die Aufnahme neuer Schulden sicherzustellen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung mit der Darstellung jährlich steigender Konsolidierungserfordernisse in den Jahren bis 2013 dieser Zielsetzung im Sinne der neuen Schuldenregel zu entsprechen sucht. Der Bundesrat betont, dass die Erreichung der gesteckten Ziele eine Konkretisierung der erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen in den jeweiligen Haushaltsverfahren voraussetzen wird. Die Länder erwarten, dass der Bund die notwendigen Verbesserungen des Bundeshaushalts ohne Lastenverlagerungen auf die Haushalte anderer staatlicher Ebenen realisiert.