Berichtigung
Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel
Deutscher Bundestag Berlin, 18. September 2013 Der Direktor
An den Herrn Direktor des Bundesrates
In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 250. Sitzung am 27. Juni 2013 beschlossenen und dem Bundesrat am 30. August 2013 zugeleiteten
Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel - Bundestagsdrucksachen 17/13708, 17/14163 - bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren folgende Korrektur vorzunehmen: In Artikel 7 Absatz 3 wurde die authentische spanische Sprachfassung, auf der die deutsche Übersetzung für diesen Absatz beruhte, geändert. Daraus ergibt sich
Änderungsbedarf für die bisherige deutsche Übersetzung des Begriffes "eindeutiges Risiko" (spanisch "riesgo manifesto") im Gesetzentwurf.
Basierend auf der neuen spanischen Fassung "riesgo preponderante" wird der entsprechende Begriff in der amtlichen deutschen Übersetzung nun mit "überwiegendes Risiko" übersetzt.