838. Sitzung des Bundesrates am 9. November 2007
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Kulturfragen (K) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat lehnt die Steuerung der nationalen Reformprogramme durch die Gemeinschaft ab, die mit der geforderten Konzentration dieser Programme auf die allgemeine und berufliche Bildung zum Ausdruck kommt. Die Kommission schlägt zudem zur Förderung der umfassenden Teilhabe der jungen Menschen an der Gesellschaft eine Verpflichtung der EU und der Mitgliedstaaten vor; dabei lässt sie offen, auf welche Bereiche sich eine derartige Verpflichtung beziehen soll. Der Bundesrat weist darauf hin, dass er verbindliche Vorgaben zur Bildungspolitik und zur Jugendpolitik ablehnt. Die Grenzen der Kompetenzen der EU sind für den Bildungsbereich in den Artikeln 149 und 150 EGV vorgegeben.
- 2. Der Bundesrat lehnt den Einstieg in eine verschärfte offene Methode der Koordinierung im Bildungs- und Jugendbereich ebenso ab wie die in diesem Zusammenhang erhobene Forderung nach der Schaffung von zusätzlichen Instrumenten zur Beobachtung der Leistungen der Mitgliedstaaten im Bildungs- und Jugendbereich (vgl. BR-Drucksache 093/06(B) ).
- 3. Der Bundesrat bekräftigt seine bereits in BR-Drucksachen 149/06(B) und 165/04(B) dargestellte Zurückweisung der Kommissionsbestrebungen, mittels der Förderung des Unternehmergeistes - als einem Schwerpunkt der allgemeinen und beruflichen Bildung - die durch Artikel 149 und 150 EGV aufgezeigten Grenzen der Gemeinschaftskompetenzen zu überschreiten.
- 4. Der Bundesrat spricht sich dagegen aus, alle drei Jahre einen EU-Jugendbericht zu erstellen; der damit verbundene bürokratische Aufwand ist nicht vertretbar.
- (bei Annahme entfällt Ziffer 5)
- 5. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Berichtlegung zur EU-Bildungskooperation sieht der Bundesrat den Kommissionsvorschlag zur Erstellung eines EU-Jugendberichts in dreijährigen Abständen mit Sorge, da die Kommission wichtige Aspekte der Berichtlegung (wie z.B. ihren Inhalt, Umfang und den Beitrag der Mitgliedstaaten) unerwähnt lässt und nicht weiter präzisiert. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine grundsätzlichen Erwägungen zur Berichterstattung im Bildungsbereich vom 10. Februar 2006 (vgl. BR-Drucksache 830/05(B) ) und fordert eine Beschränkung auf die Darstellung des Informations- und Erfahrungsaustauschs im Jugendbereich. Der Erarbeitung von nationalen Beiträgen zur Erstellung eines EU-Jugendberichts durch die Mitgliedstaaten erteilt der Bundesrat eine Absage.
- 6. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass Praktika im Rahmen der beruflichen Bildung eine wichtige Rolle spielen. Bezüglich einer europäischen Regelung, die Praktika fördern und ihren Missbrauch bekämpfen soll, weist er aber darauf hin, dass er die Einführung einer rechtlich verbindlichen Vorgabe auf europäischer Ebene ablehnt.
- (bei Annahme entfällt Ziffer 7)
- 7. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass Praktika im Rahmen der beruflichen Bildung eine wichtige Rolle spielen. Er bezweifelt jedoch den europäischen Mehrwert der vorgeschlagenen Europäischen Qualitätscharta für Praktika, die Praktika fördern und Missbrauch bekämpfen soll. Der Bundesrat sieht in diesem Zusammenhang vor allem die durch die Einführung einer solchen Qualitätscharta entstehende faktische Bindewirkung für die Mitgliedstaaten kritisch.
B
- 8. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Gesundheitsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.