COM (2018) 795 final
Der Bundesrat hat in seiner 974. Sitzung am 15. Februar 2019 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung die Ankündigung aus ihrer Strategie "Künstliche Intelligenz für Europa" (BR-Drucksache 158/18 (PDF) ) einlöst, bis Ende 2018 gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen koordinierten Plan für die Künstliche Intelligenz (KI) auszuarbeiten.
- 2. Er erinnert an seine frühere Stellungnahme vom 8. Juni 2018 zur KI-Strategie für Europa (BR-Drucksache 158/18(B) ), in der er bereits auf die Bedeutung von KI, beispielsweise in Form von Algorithmen und "Social Bots", in Bezug auf die Meinungsfreiheit und Medienhoheit der Länder hingewiesen hat, und begrüßt, dass auch die Kommission die Entwicklung einer ethischen, sicheren und hochmodernen KI in der EU ("KI made in Europe") anstrebt.
- 3. Der Bundesrat begrüßt die Einsetzung einer Expertengruppe, die bis März 2019 KI-Ethik-Leitlinien ausarbeiten soll, und dass auch aus Sicht der Kommission Datenschutz und Verbraucherschutz wichtige Elemente eines integrierten europäischen Inlandsmarkts für KI-verstärkte Produkte, Dienste und Anwendungen sind.
- 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Unternehmen zunehmend Algorithmen einsetzen, um zu entscheiden, welche Angebote die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten und welche nicht. Die Kommission wird gebeten, im Rahmen der angekündigten Überprüfung des KI-Rechtsrahmens mit zu berücksichtigen, wie - unter Wahrung des Geschäftsgeheimnisses - ausreichend Transparenz und Schutz vor digitaler Diskriminierung sichergestellt werden können, so wie dies zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der EU notwendig ist (Artikel 38 der Grundrechte-Charta, Artikel 12 AEUV).