903. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2012
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 25. Oktober 2012 verabschiedeten Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzes zu verlangen.
Begründung:
Angesichts der demografischen Herausforderungen, der Risiken für den Arbeitsmarkt aus der Finanzkrise und mit Blick auf die erforderliche Rentenreform sollten finanzielle Rücklagen geschaffen werden, um ansonsten notwendig werdende größere Beitragssatzsprünge zu vermeiden.
In einem ersten Schritt sollte der Bundesgesetzgeber deshalb bei der Festlegung des Beitragssatzes für das nächste Jahr auf die Absenkung des Beitragssatzes für die allgemeine Rentenversicherung und für die knappschaftliche Rentenversicherung verzichten und die dafür erforderlichen gesetzlichen Änderungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch vornehmen. Dadurch könnte die Nachhaltigkeitsrücklage zunächst weiter aufgefüllt werden.
Sinnvoll wäre sodann, die Regelungen zur Nachhaltigkeitsrücklage und zur Festlegung des Beitragssatzes so zu überarbeiten, dass sich die jährliche Fortschreibung des Beitragssatzes zukünftig stärker am langfristig erwarteten Trend orientiert.
Darüber hinaus sind Regelungen erforderlich, die sicherstellen, dass die so angesammelten finanziellen Reserven auch den Beitragszahlern zugutekommen und nicht für andere Zwecke, zum Beispiel eine Reduzierung der Bundeszuschüsse, genutzt werden können.