Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18. September 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) als Stakeholder für die Belange der bevölkerungsbezogenen Krebsregister in der mit dem Krebsinformationssystem befassten Arbeitsgruppe der Europäischen Partnerschaft zur Krebsbekämpfung benannt wird.
Die in der vorgesehenen Partnerschaft angestrebte Etablierung eines Krebsinformationssystems auf der Basis epidemiologischer Register zur Bereitstellung genauer und vergleichbarer Daten über das Krebsgeschehen in der EU bis 2013 erfordert einheitliche Standards und Harmonisierungsmaßnahmen. Die innerhalb Deutschlands zu verschiedenen Zeitpunkten eingerichteten und unter unterschiedlichen Bedingungen arbeitenden epidemiologischen Krebsregister der Länder verfolgen in vergleichbarer Weise die methodische Einheitlichkeit der bundesweiten Datenbasis und haben hauptsächlich zu diesem Zweck bereits 1996 eine Arbeitsgemeinschaft, seit 2004 die GEKID, gegründet. Die GEKID verfügt somit über grundlegende Erfahrung und Erfolge im Bereich der Vereinheitlichung von Krebsregisterdaten, und ist darüber hinaus der gemeinsame Ansprechpartner der epidemiologischen Krebsregister bei länderübergreifenden Fragestellungen.