Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 201. Sitzung am 25. Oktober 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 17/11174 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung - Drucksache 17/10773 - mit beigefügter Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 23.11.12 Initiativgesetz des Bundestages
In Artikel 4 wird nach Nummer 23 folgende Nummer 23a eingefügt:
"23a. Dem § 252 wird folgender Absatz 10 angefügt:
(10) Anrechnungszeiten liegen nicht vor bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, die in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012 versicherungspflichtig beschäftigt oder versicherungspflichtig selbständig tätig gewesen sind oder eine Leistung bezogen haben, wegen der sie nach § 3 Satz 1 Nummer 3 versicherungspflichtig gewesen sind." "