Der Bundesrat hat in seiner 930. Sitzung am 6. Februar 2015 beschlossen, zu der Vorlage wie folgt Stellung zu nehmen:
Zur Vorlage allgemein
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Bundesregierung direkt und über die europäische Ebene aktiv in die Verhandlungen zur Post 2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung einbringt, um ambitionierte internationale Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. In dieser Agenda werden die 2015 auslaufenden Millennium Development Goals (MDGs) und die Diskussion über die Weiterentwicklung der Millenniums-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals / MDGs) sowie die derzeit laufenden Arbeiten zu den in Rio im Juni 2012 beschlossenen Sustainable Development Goals (SDGs) zusammengeführt. Die künftigen globalen Nachhaltigkeitsziele werden Aspekte von sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit gleichermaßen berücksichtigen.
- 2. Zahlreiche der in der Diskussion befindlichen Nachhaltigkeitsziele berühren auch die Zuständigkeiten der Länder. Dies gilt beispielsweise für den Klimaschutz, für nachhaltige Lebensstile wie etwa bei Konsum, Energieverbrauch, Mobilität, Ernährung, Gesundheit oder für wirtschaftliches Handeln, für Stadtentwicklung und Bildung, insbesondere für Bildung für nachhaltige Entwicklung einschließlich des BNE-Weltaktionsprogrammes.
- 3. Zur Umsetzung der Post 2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung in Deutschland ist daher ein abgestimmtes, gemeinsames Handeln notwendig, sowohl zwischen Bund und Ländern als auch bei der Zusammenarbeit mit Kommunen, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Kirchen. Die Wahrnehmung der internationalen Verantwortung Deutschlands für eine weltweite nachhaltige Entwicklung kann nur dann gelingen, wenn die Post 2015-Agenda über abgestimmte Beiträge von Bund und Ländern umgesetzt wird. Die Länder leisten bereits heute, unter anderem mit Nachhaltigkeitsstrategien, bedeutende eigene Beiträge für eine nachhaltige Entwicklung.
- 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Länder an der Vorbereitung der Umsetzung der Post 2015-Agenda zu beteiligen, soweit diese für ihre spätere Umsetzung zuständig sein werden.
- 5. Der Bundesrat begrüßt es, dass die nationale Nachhaltigkeitsstrategie ein wesentlicher Rahmen für die Umsetzung der Post 2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung durch Deutschland werden soll und u.a. die Ziele der Post 2015 Agenda in den Fortschrittsbericht 2016 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie einbezogen werden sollen.
- 6. Der Bundesrat bekräftigt insoweit seinen Beschluss vom 15. Juni 2012 (BR-Drucksache 102/12(B) -), in dem er die Bundesregierung aufgefordert hat, im Vorfeld der Erarbeitung des nun anstehenden Fortschrittsberichts zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie einen strukturierten Dialog mit den Ländern zu allen wichtigen Berichtsthemen zu führen. Die erforderliche Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsziele und -indikatoren im Fortschrittsbericht 2016 sollte eines der Themen des strukturierten Dialogs sein.