Der Bundesrat hat in seiner 838. Sitzung am 9. November 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Kommission, die Erhebung, die Weitergabe, den Austausch und die effiziente Verwendung aktueller Informationen und Daten über alle relevanten Entwicklungen bei Wanderungsbewegungen weiterzuentwickeln und hierzu die Tätigkeiten des Europäischen Migrationsnetzes (EMN) fortzuführen und durch Verleihung eines förmlichen Status zu stärken. Der Vollzug der Entscheidung darf jedoch keinen unverhältnismäßigen Aufwand auf Ebene der Mitgliedstaaten bedingen.
- 2. Der Entscheidungsvorschlag trägt grundsätzlich den Anliegen des Bundesrates, wie sie in der Stellungnahme vom 10. Februar 2006 (BR-Drucksache 896/05(B) ) zum Grünbuch über die Zukunft des EMN Ausdruck gefunden haben, Rechnung.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den weiteren Verhandlungen dafür einzusetzen, dass die Datenerhebung nur im Rahmen der bisherigen Tätigkeit der Nationalen Kontaktstellen erfolgt. Einer weitergehenden Datenerhebung oder einer Ausweitung des Anspruchs einzelner Mitgliedstaaten, der Kommission oder der Öffentlichkeit auf Zugang insbesondere zu Urteilen oder Entscheidungen der Gerichte bedarf es nicht. Eine solche Ausweitung steht auf Grund der erheblichen Mehrbelastung von Gerichten und Verwaltungen auch dem angestrebten Bürokratieabbau entgegen.