Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 243. Sitzung am 29. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/13010 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes - Drucksachen 18/12202, 18/12496 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 Buchstabe b Absatz 4 Satz 1 werden nach der Angabe " § 8 Absatz 3" das Komma und die Wörter "der Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellt," gestrichen.
2. Nummer 2 Buchstabe b Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Davon unberührt bleibt, wenn ein Diensteanbieter auf freiwilliger Basis die Nutzer identifiziert, eine Passworteingabe verlangt oder andere freiwillige Maßnahmen ergreift."
Fristablauf: 22.09.17 Erster Durchgang: Drucksache. 276/17 (PDF)