Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Oktober 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die Erneuerung und die Erhaltung der Grenzbrücke über die Mosel zwischen Wellen und Grevenmacher
Der Bundesrat hat in seiner 889. Sitzung am 4. November 2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 29. September 2011 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 106 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.