Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu der Änderung des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Erstes Aarhus-Änderungs-Übereinkommen)
Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.