Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/13415 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen - Drucksache 016/13159 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) Die bisherigen Nummern 1 bis 3 und 5 werden aufgehoben, Nummer 4 wird Nummer 1 und wie folgt gefasst:
- "1. Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
"(2) Ist der Empfänger selbst an der Herstellung oder dem Umbau beteiligt, so darf er das Baugeld in Höhe des angemessenen Wertes der von ihm erbrachten Leistungen für sich behalten.""
- "1. Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
- b) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
"2. In Absatz 3 Nummer 1 wird das Wort "Anspruch" durch das Wort "Ansprüche" ersetzt."
Fristablauf: 10.07.09
Initiativgesetz des Bundestages