961. Sitzung des Bundesrates am 3. November 2017 der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Sozialbericht 2017 der Bundesregierung informiert über notwendige sozialpolitische Reformen der vergangenen Legislaturperiode. Nach Auffassung des Bundesrates waren insbesondere die Einführung des Mindestlohns, das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz), das Gesamtkonzept zur Alterssicherung (wie die Stärkung der Betriebsrenten, die Angleichung der Ost-und Westrenten oder die Erwerbsminderungsrente), das Bundesteilhabegesetz oder die Reform der Pflegeversicherung oder der Pflegeberufe von besonderer Bedeutung und führten zu einer merklichen Verbesserung der Situation für die betroffenen Menschen. Auch die Maßnahmen für eine rasche Integration der hohen Anzahl geflüchteter Menschen in den vergangenen Jahren in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gehören dazu.
Der Bundesrat begrüßt weiterhin den in dem Sozialbericht verzeichneten Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowie die kontinuierlich sinkende Arbeitslosenzahl, die ebenso wie eine positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung Voraussetzung für stabile soziale Sicherungssysteme und eine stabile Sozialleistungsquote sind.
Die Bundesregierung wird jedoch auch in Zukunft weitere sozialpolitische Reformen in Angriff nehmen müssen, wenn sie "die bewährten Prinzipien des Sozialstaats" wie "die Absicherung von individuellen Lebensrisiken, Organisation von Solidarität sowie Eröffnung von Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe für alle" weiterhin garantieren will.
Beispielhaft seien hier die Arbeitsmarktpolitik, die Sozialpolitik oder die Gesundheitspolitik genannt.
So wird es in der Arbeitsmarktpolitik darum gehen, dass möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch einen unbefristeten Vertrag sozial abgesichert und nach Tarif bezahlt werden. Damit muss die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung einhergehen, aber auch die Schaffung eines Rückkehrrechts von einer vorübergehenden Teilzeitbeschäftigung zu einer Vollzeitstelle.
Für eine weiterhin positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung als Grundlage des Sozialstaatsprinzips wird es um die Deckung des Fachkräftebedarfs gehen. Ein die qualifizierte Zuwanderung nach Deutschland regelndes Gesetz könnte einen Beitrag zur Lösung des Fachkräftebedarfs leisten. Ein solches Gesetz sollte zeitnah durch die Bundesregierung vorgelegt werden.
Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen zu gestalten. Der von der früheren Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, angestoßene Dialogprozess zur Arbeitswelt 4.0 war ein erster wichtiger Schritt, um Handlungsbedarfe deutlich zu machen. Nun geht es um die Gestaltung der künftigen Arbeitswelt.
Zu den Herausforderungen der kommenden Legislaturperiode gehören unter anderem der Umbau der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Absicherung der wachsenden Gruppe der Selbständigen und die Rückkehr zu einer paritätischen Beitragsfinanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Absicherung im Alter nach lebenslanger Erwerbstätigkeit und stabile Renten wie Beitragssätze werden auch in Zukunft zu den großen Herausforderungen der Sozialpolitik gehören.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, hierzu frühzeitig in einen breit angelegten Dialog mit den Ländern sowie den betroffenen Interessenverbänden zu treten.