Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 5. Juli 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.