Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 108. Sitzung am 5. Juli 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/5935 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen - Drucksache 016/5336 -
unverändert angenommen.
Fristablauf: 21.09.07
Erster Durchgang: Drucksache. 121/07 (PDF)