Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/2011 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation - Drucksache 016/1408 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. In § 2 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:
Nicht unter ein in Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c genanntes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis oder eine dort genannte sonstige wettbewerbsrelevante Information fallen Informationen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1.
2. § 4 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter ;,zwei Monaten" durch die Wörter "einem Monat" ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort "drei" durch das Wort "zwei" ersetzt.