Unterrichtung durch die Bundesregierung
Dritter Bericht der Bundesregierung über die Situation der Versorgung der Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen
Bundesministerium für Gesundheit Berlin, 7. November 2018
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, als Anlage übersende ich Ihnen den Dritten Bericht der Bundesregierung über die Situation der Versorgung der Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen.* Der Bericht ist nach Artikel 7a des Gewebegesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1574) dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat alle vier Jahre zur Unterrichtung vorzulegen.
Die Bundesregierung hat den Bericht in der Kabinettsitzung am 7. November 2018 beschlossen.