Bundesministerium für Bildung und Forschung
Berlin, den 22. November 2012
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach § 44 Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet. Die Mitglieder des Beirats werden vom BMBF in der Regel für die Dauer von vier Jahren berufen.
Die Berufung von neun Mitgliedern, die das BMBF auswählt, bedarf nach § 3 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Errichtung eines Beirats für Ausbildungsförderung (BeiratsV) der Zustimmung des Bundesrates.
Ich bitte, insoweit die Zustimmung des Bundesrates zu der Berufung der nachstehend benannten Personen herbeizuführen:
- 1. Herrn Dr. Matthias Roggentin, Vizepräsident des VG Hamburg a. D., und Frau Birgit Niepmann, Direktorin des AG Siegburg, als Vertreter der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (§ 2 Ziff. 3 BeiratsV),
- 2. Herrn Henning Dettleff, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, und Herrn Joachim Koch-Bantz, Referent im DGB-Bundesvorstand, als Vertreter jeweils der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (§ 2 Ziff. 4 BeiratsV),
- 3. Frau Ulrike Stautner, Bundeselternrat, als Vertreterin der Elternschaft (§ 2 Ziff. 5 BeiratsV),
- 4. Frau Dr. Irene Vorholz, Deutscher Landkreistag, und Frau Regina Offer, Deutscher Städtetag, als Vertreterinnen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (§ 2 Ziff. 7 BeiratsV),
- 5. Herr Christof Eichner, Bundesagentur für Arbeit, als Vertreter der Bundesagentur für Arbeit (§ 2 Ziff. 8 BeiratsV) sowie
- 6. Herrn Achim Meyer auf der Heyde, Deutsches Studentenwerk e.V., Vertreter des Deutschen Studentenwerkes (§ 2 Ziff. 9 BeiratsV).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Annette Schavan