804. Sitzung des Bundesrates am 15. Oktober 2004
A.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat bewertet die im Programmvorschlag über die Weiterführung von Maßnahmen im Jugendbereich vorgesehenen Vereinfachungen hinsichtlich der Struktur der Rechtsgrundlagen und die Reduzierung der Haushaltslinien sowie die Berücksichtigung der Evaluierungsempfehlungen aus dem derzeitigen Programm "JUGEND" positiv.
Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass über die Mittelausstattung des ab 2007 vorgesehenen Programms "JUGEND IN AKTION" erst nach Verabschiedung der neuen Finanziellen Vorausschau entschieden werden sollte. Die Bundesregierung wird in jedem Fall gebeten darauf hinzuwirken, dass eine eventuelle Erhöhung des Programmbudgets gegenüber dem auslaufenden Programm nicht zu einer Erhöhung der mitgliedstaatlichen Beitragszahlung an die EU führt. Die Mittel wären durch Umschichtung im EU-Haushalt aufzubringen.
B.
- 2. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.