Bundesministerium des Innern
Berlin, den 17. Juni 2013
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
als zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die Zulassung von Forschern im Rahmen der Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung ("Forscherrichtlinie" ABl. EU (Nr. ) L 289 S. 15) wurde ein Beirat für Forschungsmigration ( § 38d Aufenthaltsverordnung) gebildet, der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützt. Insbesondere soll der Beirat die Entwicklung der Zulassung von Forschern beobachten, Empfehlungen für allgemeine Richtlinien zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen geben, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Fragen der Forschung beraten und feststellen, ob der Bedarf an ausländischen Forschern angemessen gedeckt wird sowie Fehlentwicklungen aufzeigen.
Der Beirat besteht aus neun Mitgliedern, die für drei Jahre vom Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf Vorschlag der in § 38d Abs. 5 Nr. 1 bis 8 Aufenthaltsverordnung genannten Institutionen - darunter auch der Bundesrat - berufen werden.
Der Bundesrat hat in seiner 869. Sitzung am 7. Mai 2010 beschlossen, Herrn Prof. Dr. Hailbronner (Universität Konstanz) für eine zweite Amtszeit als Mitglied für den Beirat vorzuschlagen. Herr Prof. Dr. Hailbronner wurde daraufhin vom Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in den Beirat berufen. Die dreijährige Amtszeit wird im Oktober 2013 auslaufen.
Ich bitte Sie, mir einen Vertreter des Bundesrates als Nachfolger zu benennen. Da rechtlich eine dritte Amtszeit nicht ausgeschlossen ist, bestünden aus hiesiger Sicht keine Bedenken, Herrn Prof. Dr. Hailbronner für eine weitere Amtszeit zu berufen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich