Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 573/2007/EG, der Entscheidung Nr. 575/2007/EG und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates im Hinblick auf die Anhebung des Kofinanzierungssatzes des Europäischen Flüchtlingsfonds, des Europäischen Rückkehrfonds und des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen in Bezug auf bestimmte Vorschriften zur finanziellen Abwicklung für bestimmte, hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von gravierenden Schwierigkeiten betroffene oder bedrohte Mitgliedstaaten - COM (2012) 526 final
Fristablauf für die Subsidiaritätsstellungnahme: 16.11.12
Die Vorlage wird ebenfalls von der Bundesregierung gemäß § 2 EUZBLG übermittelt. Vom erneuten Umdruck wird abgesehen.
Brüssel, den 21.9.2012 SG-Greffe(2012) D/ 14754
Bundesrat Leipziger Str. 3-4 D - 10117 Berlin
Übermittlung gemäß dem im Protokoll (Nr. 2) zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Betreff: COM (2012) 526 final, 20.9.2012
Die Kommission teilt hiermit mit, dass alle Sprachfassungen des genannten Entwurfs eines Gesetzgebungsakts den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Kammern der nationalen Parlamente zugeleitet wurden.
Mit dem vorliegenden Schreiben wird das im Protokoll (Nr. 2) vorgesehene Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eröffnet.
Sie können innerhalb von acht Wochen1 ab dem Datum dieses Schreibens in einer begründeten Stellungnahme an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darlegen, weshalb der Entwurf Ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist.
Für die Generalsekretärin Jordi AYET Puigarnau Direktor
1. Der Zeitraum vom 1. bis 31. August wird bei der Berechnung des Acht-Wochen-Zeitraums nicht berücksichtigt.