Der Bundesrat hat in seiner 914. Sitzung am 20. September 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Es besteht Einverständnis, dass der Sektor des Seeverkehrs, der auch in Zukunft noch erheblich wachsen wird, seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten muss, zumal der internationale Seeverkehr in der EU als einziger Verkehrsträger noch nicht in die EU-Verpflichtung zur Verringerung der Treibhausgasemissionen einbezogen worden ist.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Verpflichtungen aus dem vorliegenden Verordnungsvorschlag keinen unangemessen hohen Bürokratieaufwand verursachen. Es erscheint für die Schifffahrtsunternehmen besonders aufwendig und schwierig und mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden zu sein, dass für alle Fahrten von und zu den EU-Häfen der Treibstoffverbrauch, die Treibstoffqualität, die gefahrenen Kilometer und die Beladung überwacht, dokumentiert und zu Kennzahlen verrechnet werden müssen. Hinzu kommt, dass das Monitoring durch Gutachter verifiziert werden muss, was ebenfalls mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sein wird.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich darüber hinaus dafür einzusetzen, dass Möglichkeiten zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands, ggf. auch durch alternative Ansätze zur Überwachung und Dokumentation von CO₂- Emissionen aus dem Seeverkehr, geprüft werden.