Antrag des Freistaats Thüringen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Neufassung)
Punkt 13 der 915. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2013
Der Bundesrat möge ergänzend zu den Empfehlungen in der BR-Drucksache 560/1/13 wie folgt beschließen:
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Der Bundesrat benennt für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung einen Vertreter des Freistaats Thüringen, Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Landesamt für Verbraucherschutz (Dipl. -Ing. (FH) Michael Borzel).
Begründung (nur für das Plenum):
Aufgrund der Spezifik des Regelungsinhaltes der Richtlinie 97/23/EG (Geltungsbereich vom Schnellkochtopf bis zum Kraftwerkskessel) und ihrer Bedeutung für den deutschen Wirtschaftsraum sowie des diesbezüglichen Vollzugs durch die zuständigen Länderbehörden wird empfohlen, den bereits vom Bundesrat für die ständige Teilnahme in der Arbeitsgruppe der Kommission "Druckbehälter und Verfahren zu deren Prüfung" beauftragten Dipl.Ing. (FH) Michael Borzel (BR-Drucksache 291/07(B) ) gleichfalls für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates (Arbeitsgruppe "Technische Harmonisierung") zu benennen.