Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ständiger Ausschuss der Kommission nach Artikel 64 der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011)
Der Bundesrat hat in seiner 889. Sitzung am 4. November 2011 wie folgt beschlossen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für den "Ständigen Ausschuss der Kommission nach Artikel 64 der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011" einen Vertreter des Landes Berlin, Deutsches Institut für Bautechnik (Präsident Dipl. -Ing. Gerhard Breitschaft).