Unterrichtung durch die Bundesregierung
Dritter Versorgungsbericht der Bundesregierung

Bundesministerium des Innern Berlin, den 17. Juni 2005
An den

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident, nach Artikel 17 des Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2218) in der Fassung des Artikels 19 Absatz 8 des Versorgungsreformgesetzes 1998 (BGBl. I S. 1666) hat die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften in jeder Wahlperiode des Deutschen Bundestages einen Versorgungsbericht vorzulegen.

liegt nunmehr vor. Er wurde am 25. Mai 2005 im Kabinett beraten und angenommen.
Ich darf Ihnen den Bericht hiermit zuleiten.


Mit freundlichen Grüßen

Fritz Rudolf Körper