Der Bundesrat hat in seiner 802. Sitzung am 9. Juli 2004 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 1. Juli 2004 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Darüber hinaus hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung gefasst
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass dringend notwendige Maßnahmen im Verkehrsbereich nicht oder nicht angemessen in die Bedarfspläne aufgenommen worden sind. Zudem ist der Finanzrahmen, der den Bedarfsplänen zu Grunde liegt, unzureichend um eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur sicherzustellen.
Bereits die vom Bund eingesetzte Pällmann-Kommission hat für die Sicherung und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur einen Bedarf von jährlich rund 12 Mrd. € festgestellt. Das im Bundesverkehrswegeplan vorgesehene jährliche Investitionsvolumen von 10 Mrd. € bleibt bereits hinter diesem festgestellten Bedarf zurück. Die tatsächlich geplanten Mittelansätze für die Jahre 2004 bis 2008 unterschreiten aber selbst diesen Betrag erheblich.
- 2. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die Finanzmittel für die Verkehrsinfrastruktur entsprechend dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz ab dem Jahr 2005 von jährlich 5,8 Mrd. € für die Bundesfernstraßen, 4 Mrd. € für die Bundesschienenwege und 0,6 Mrd. € für die Wasserwege zur Verfügung zu stellen. Ansonsten ist der Bundesverkehrswegebau in Deutschland auf viele Jahre völlig unterfinanziert und der Neu- und Ausbau dringend notwendiger Maßnahmen auf absehbare Zeit nicht mehr möglich.
- 3. Entsprechend § 11 ABMG sind die Einnahmen aus der LKW-Maut ab dem Jahre 2005 zusätzlich zu den bisherigen Ansätzen in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, überwiegend für den Bundesfernstraßenbau, zu verwenden. Der Bundesrat fordert den Bund auf, eine dem § 11 ABMG entsprechende Haushaltspolitik zu betreiben und die Maut nicht dazu zu verwenden, Kürzungen im Bundesverkehrshaushalt auszugleichen.
- 4. Der Bundesrat stellt fest, dass einer der Gründe für die Unterfinanzierung die durch die Verzögerungen bei der Einführung der LKW-Maut entstandenen Einnahmeausfälle sind. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, von dem Betreiber Toll Collect eine vollständige Entschädigung zu verlangen, das Schiedsverfahren unverzüglich durchzuführen und Entschädigungszahlungen in vollem Umfang für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zu verwenden.