Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- a) Der Bundesrat sieht in der Reduzierung der Häufigkeit der gesetzlich geforderten Berichte im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung des Aufwandes für die Bundesregierung, aber auch eine gute Möglichkeit, die Akzente in den Berichten künftig noch stärker als bisher auf politisch bedeutsame Zusammenhänge und erkennbare längerfristige Entwicklungen zu legen. Dies gilt insbesondere auch für den Agrarbericht.
- b) In Zusammenhang mit der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes begrüßt der Bundesrat die Beibehaltung der laufenden jährlichen Erhebung statistischer Daten zu Ertrag und Aufwand landwirtschaftlicher Betriebe sowie deren jährliche Veröffentlichung. Er bittet die Bundesregierung, ungeachtet der Reduzierung der Häufigkeit der Berichtserstellung, für die sektorpolitischen Entscheidungen auch künftig Erkenntnisse aus den jährlich erhobenen und ausgewerteten Daten heranzuziehen.
- c) Der Bundesrat verweist auf seine Entschließung über Eckpunkte zur Novellierung des Landwirtschaftsgesetzes vom 1. März 2002 (Drs. 717/01 - Beschluss -). Er stellt fest, dass die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt von einer umfassenden Modernisierung des seit 1955 im Wesentlichen unverändert gebliebenen Landwirtschaftsgesetzes abgesehen hat. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb, zeitnah unter Berücksichtigung schon vorliegender Materialien (z.B. Zwischenergebnis der Länderarbeitsgruppe zur Modernisierung des Landwirtschaftsgesetzes) eine entsprechende Novelle zu erarbeiten und die Länder bereits im Vorfeld in die Beratungen mit einzubeziehen.